Leistungen der Krankenkasse

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Behandlungspflege (SGB V)

Die Leistungen der Behandlungspflege dienen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit. Sie können kurzzeitig oder langfristig bzw. dauerhaft in Anspruch genommen werden und sind durch den behandelnden Arzt auf einem Vordruck "Verordnung häuslicher Krankenpflege" anzuordnen. Nur dann dürfen diese Leistungen durch uns ausgeführt werden. Die verordnungsfähigen Leistungen sind in einem Rahmenplan zusammengefasst, in dem der zeitliche Umfang und die erforderliche Indikation genau festgelegt sind. In der Regel werden die Kosten für die Behandlung durch die Krankenkassen übernommen.

Unsere Pflegefachkräfte sind qualifiziert zur Durchführung aller im Rahmenvertrag enthaltenen Dienstleistungen wie z.B.:

  •     Injektionen, Blutzuckerkontrolle
  •     Legen und wechseln von Blasenkathetern
  •     Portversorgung, parenterale Versorgung
  •     Verbandwechsel und Wundversorgung
  •     Medikamente richten und verabreichen
  •     und vieles mehr

Gerne übernehmen wir für Sie das Verordnungsmanagement.

Sprechen Sie uns an.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse


  • Durch Ihren behandelnden Arzt wird eine "Verordnung häusliche Krankenpflege"
    ausgestellt, aus der die notwendige Versorgung hervorgeht. Ohne eine solche
    Anordnung dürfen wir nicht tätig werden.
  • Die Verordnung ist der Krankenkasse innerhalb 3 Tagen einzureichen. Dies übernehmen wir für Sie. Die Kasse prüft die Genehmigungsfähigkeit und teilt die Entscheidung schriftlich Ihnen, Ihrem behandelnden Arzt und uns mit.
  • Ihre Krankenkasse teilt auch mit, wie lange die Versorgung genehmigt ist. In der Regel können wir die Kosten direkt mit der Kasse abrechnen. Sollte die Kasse die Kosten der Versorgung nicht übernehmen, erhalten Sie eine Privatrechnung.
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