Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Seitdem haben anerkannt Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Auskünfte und Anträge erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse ansässig ist. Die Prüfung des Antrages und Feststellung, welcher Pflegegrad zutrifft, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.
Die Pflegeversicherung ist keine Voll-Versicherung. Sobald der Medizinische Dienst Ihren Antrag geprüft und eine Einstufung vorgenommen hat, erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht, welche Leistungen bewilligt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung können den notwendigen Bedarf oftmals nicht decken. Vielmehr ist die Pflegeversicherung oftmals nur eine "Teilkasko-Versicherung", in der nicht alle benötigten Hilfen und Leistungen vom Kostenträger übernommen werden. Der entstehende Eigenanteil ist privat zu finanzieren.
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Eine direkte Abrechnung bis zur Höhe der Pflegesachleistung entsprechend des individuellen Pflegegrades ist daher möglich.
Damit die Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt werden kann, führen wir vor Leistungsbeginn oder unmittelbar danach beim Pflegebedürftigen zu Hause einen Hausbesuch durch und klären die Inhalte der Leistungen sowie die entstehenden Kosten mit dem Pflegebedürftigen und/oder seinen Angehörigen ab. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Der Unterstützungsbedarf ist individuell unterschiedlich und kann daher nur unzureichend in Beispielen dargestellt werden. Es gilt, notwendige Hilfe beim selbstbestimmten Leben zu Hause zu gewährleisten um den schwieriger gewordenen Alltag zu bewältigen.
Menschliche Wärme und Zuwendung sind für uns ebenso wichtig, wie die ganzheitliche häusliche Pflege. Wir berücksichtigen die Lebensgewohnheiten und Vorlieben des Pflegebedürftigen, und passen die Versorgung ständig seinen aktuellen Bedürfnissen an.
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